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Hempelstiftung

Hempelstiftung

In Erinnerung an Dr. Hubertus Hempel und Elisabeth Hempel.

Auf Grund eines Testaments der Eheleute Hempel wird die Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1968 Erbe des Nachlasses der Familie Hempel. Die Erbschaft ist mit der Auflage verbunden, ausschließlich im Interesse der Fallschirmjägertruppe verwendet zu werden. Die Gelder werden als Sondervermögen des Bundeswehrsozialwerks verwaltet und für die folgenden Zwecke verwendet: Familien- und Jugenderholung, Sportförderung, Kriegsgräberfürsorge, Grabpflege Hempel und sonstige satzungsgemäße Zwecke des Bundeswehrsozialwerks.
Buch "Fallschirmjäger Die Geschichte der 1. Luftlandedivision 1994"

Viele von uns sind direkt oder indirekt bereits in den Genuß von Fördermaßnahmen aus Hempelgeldern gekommen.

Kameraden haltet kurz inne und dankt Dr. Hubertus Hempel und Elisabeth Hempel als Förderer unserer Truppe.